EspelStrom Öko

– natürliche Energie für Sie

Nachhaltigkeit zu fairen Preisen

Unser EspelStrom Öko ist ein wahres Allroundtalent: Er sorgt nicht nur für jede Menge preiswerte Energie genau dort, wo Sie sie brauchen, sondern schont dabei auch noch die Umwelt.

Unsere Energie ist hier.

Ihre Vorteile mit Espelstrom

Beim EspelStrom Öko handelt es sich um 100% Ökostrom: eine Stromvariante, die aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Damit leisten wir unseren Beitrag zu einer positiven Ökobilanz. Das können Sie auch: Wenn Sie sich für EspelStrom Öko entscheiden, kommt aus Ihrer Steckdose ausschließlich grüner Strom.

  • Ressourcenschonend und umweltfreundlich: Sie erhalten 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien, erzeugt innerhalb Europas.
  • Günstig und beständig: Sie zahlen dauerhaft faire Preise mit einer uneingeschränkten Preisgarantie.
  • Zukunftsweisend und vorausschauend: und sichern somit wichtige Ressourcen für nachfolgende Generationen.

Unser Versorgungsgebiet

Hier erfahren Sie, ob Sie Ihr Zuhause an unser EspelStrom Öko beliefern lassen können. Unseren EspelStrom Öko bieten wir Ihnen in folgenden Gebieten an: Espelkamp, Rahden, Stemwede, Lübbecke, Hüllhorst, Pr. Oldendorf, Hille, Minden, Porta Westfalica, Petershagen, Diepenau, Wagenfeld, Samtgemeinde Lemförde und Bad Essen. 

Die Stromkennzeichnung

So setzt sich unser Strom zusammen

Mit unserem EspelStrom Öko garantieren wir Ihnen nicht nur umweltfreundlichen Strom zu fairen Preisen, sondern auch absolute Transparenz. Daher informieren wir Sie gemäß § 42 EnWG vom 07.07.2005, geändert 2021, an dieser Stelle über Ihren Strommix.

Was bedeutet Stromkennzeichnung?

  • Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Anbieter ihre Kunden genau über die Zusammensetzung des Stroms informieren.
  • Diese Stromkennzeichnung zeigt auf, wie viel Prozent des Stroms aus welcher Quelle stammen. Die Auflistung der Anteile wird auch Strommix genannt.
  • Sie kann die Zusammensetzung eines bestimmten Produktes zeigen, aber auch den Strommix eines Lieferanten aufschlüsseln. Die Stromkennzeichnungen einzelner Lieferanten werden jeweils dem Bundesdurchschnitt gegenübergestellt. Dies erleichtert Ihnen als Verbraucher die Bewertung!

Hier finden Sie die Kennzeichnung der Stromlieferung 2021

Hier finden Sie die Kennzeichnung der Stromlieferung 2022

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Wissenswertes…

…rund um Netzentgelte, Abgaben und Steuern

Der Großteil des Strompreises setzt sich aus staatlichen Umlagen, Abgaben und Steuern zusammen. Auf diese Kosten haben wir leider keinen Einfluss und müssen sie über den Energiepreis an unsere Kunden weitergeben. Da wir für nachvollziehbare und faire Preise stehen, zeigen wir Ihnen im Folgenden alle Kostenanteile, die in unseren Strompreis miteinfließen.

Netzentgelte

Die Aufgabe der Netzbetreiber ist es, für den Transport und die Verteilung der Energie zum Endverbraucher Sorge zu tragen. Die Netzbetreiber erhalten für diese Leistung entsprechende Netznutzungsentgelte, welche von allen Netznutzern zu erbringen sind. Die Prüfung der Netznutzungsentgelte findet durch die Bundesnetzagentur statt.

Die gültigen Netznutzungsentgelte sind auf den jeweiligen Internetseiten der für Sie zuständigen Netzbetreiber zu finden. In unserer Vertragsbestätigung wird Ihnen erstmalig Ihr Netzbetreiber mitgeteilte. Anschließend erhalten Sie diese Information in Ihren Jahresverbrauchsabrechnungen.

EEG-Umlage

Seit März 2000 gilt das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zur Förderung der erneuerbaren Energien legt es u.a. für Solar- und Windparks, Wasserkraftwerke und Biogasanlagen garantierte Vergütungsätze fest. Diese waren als EEG-Umlage bis zum 01.07.2022 ein großer Bestandteil der Stromkosten. Im Rahmen des sog. Osterpakets zur Entlastung der Haushalte und Reduzierung der Energiekosten für den Endverbraucher wurde diese sog. EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 ausgesetzt.  

KWK-G-Aufschlag (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)

Der KWK-G-Aufschlag dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), die gleichzeitig Energie und Wärme erzeugen. Am 19. Juli 2012 ist das neue KWK-Gesetz in Kraft getreten. Der KWK-G-Aufschlag und die EEG-Umlage werden auf jede verbrauchte Kilowattstunde erhoben.

Offshore-Haftungsumlage gemäß § 17f EnWG

Alle Windparks auf dem Meer werden als Offshore-Windparks bezeichnet. Durch die Offshore-Haftungsumlage werden Verbraucher an Zusatzkosten bei Netzanschlussproblemen von Windparks beteiligt. Die Offshore-Haftungsumlage wurde 2013 erstmalig erhoben. Nach § 17 f Abs. 7 EnWG 2012 sind Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die für den Belastungsausgleich erforderlichen Aufschläge auf die Netzentgelte (Offshore-Haftungsumlage) im Internet zu veröffentlichen.

Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung

Durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde im Jahr 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Betriebe beschlossen. Diese können eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten bei der Bundesnetzagentur beantragen. Um diese Entlastung auszugleichen, wird seit dem 01.01.2012 eine zusätzliche Umlage, die sogenannte StromNEV Umlage (Sonderkunden-Umlage) von allen Stromkunden erhoben.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.

Transparenter geht’s nicht!

Wir versprechen Ihnen nicht nur komplette Transparenz, wir halten sie auch.

Deshalb empfehlen wir Ihnen für weitere detaillierte Informationen die Website Netztransparenz – Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.