Aktuelle Informationen zur Erdgasversorgung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe.

Die Reduzierung der Gaszufuhr durch die Pipeline Nord Stream 1 seitens der russischen Regierung in Folge des russisch-ukrainischen Krieges hat zu einer erheblichen Reduzierung der Gasbelieferung geführt und das Ausrufen der Alarmstufe erforderlich gemacht.

•    Was bedeutet Notfallplan Gas?

Im Notfallplan Gas wird das Vorgehen im Falle eines drohenden Gasengpasses festgelegt. Es gibt drei Eskalationsstufen: Die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.
Des Weiteren wird festgelegt, welche Verbrauchergruppen besonders geschützt sind. Also z. B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehren, die auch im Falle eines Engpasses weiter beliefert werden müssen. Haushaltskunden gehören ebenfalls zu den besonders geschützten Kunden! Rechtlich sind der Notfallplan sowie die Definition besonders geschützter Gruppen im Energiewirtschaftsgesetz §53a EnWG festgeschrieben.

•    Was bedeutet die Alarmstufe in Bezug auf die Gasversorgung und welche Folgen hat die Alarmstufe für Sie als Kunde?

Laut Bundeswirtschaftsministerium besteht eine hohe Gefahr langfristiger Unterversorgung. Um die Wärmeversorgung im Winter sicherstellen zu können, ist es notwendig, die Gasspeicher weiter zu füllen. Hier ist jeder in der Verpflichtung und in der Fürsorge, Energie einzusparen. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft.  Daher bitten wir jeden Einzelnen: Sparen Sie Gas, wo es möglich ist! Umfangreiche Informationen zum Energiesparen finden Sie auf der Website der Verbraucherzentrale.  

Eilmeldungen

Aktuell keine Neukundenverträge!

Aufgrund der derzeitigen Lage auf dem Energiemarkt ist es uns leider nicht möglich, Neukundenverträge Strom und Gas abzuschließen. Sobald sich etwas ändert, geben wir es an dieser Stelle bekannt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Eine Info für unsere Fernwärmekunden

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