Neue Gas-Umlagen ab 01.10.2022
Bundesregierung führt zur Sicherstellung der Gasversorgung neue Umlagen ein Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) führt mit Wirkung vom 01.10.2022 die „Gasbeschaffungsumlage“ ein um die Mehrkosten der Importgesellschaften durch die Ersatzbeschaffung auszugleichen.
Parallel dazu wurde die sogenannte „Gasspeicherumlage“ beschlossen. Mit dieser Umlage sollen die Kosten, die zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen entstehen, abgefangen werden, um so die Versorgungssicherheit der Verbraucher*innen im Winter zu gewährleisten. Die Höhe der Umlage wird quartalsweise neu bestimmt
Was bedeutet das für unser Kunden? Die Umlagen wurden staatlich festgelegt und können von uns nicht beeinflusst werden. Die Gas-Umlagen werden in der Preisgestaltung bei allen Gastarifen berücksichtigt. Hierzu wurden unsere Gas-Kunden*innen bereits angeschrieben und darüber informiert.