Hintergrund
Die Bundesnetzagentur hat die Umsetzung des im § 20a Energiewirtschaftsgesetz festgelegten Prozesses zum Stromlieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden beschlossen. Diese Regelung tritt am 6. Juni 2025 in Kraft.
Ziel
Das Ziel dieser Änderung ist es, den Wechsel des Energieversorgers für Verbraucher erheblich zu erleichtern und zu beschleunigen.
Was bedeutet das für Kunden?
- Mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel
- Schnellere technische Abwicklung des Wechsels
- Vertragliche Laufzeiten, Vertragsbindungen und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen
Worauf müssen Vermieter und Stromkunden zukünftig achten?
- Angabe der MaLo-ID bei Anmeldungen: Die Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) ist zukünftig für Anmeldungen erforderlich. Sie finden diese 11-stellige Nummer in der Regel auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.
- Was ist eine MaLo-ID? Die MaLo-ID dient der eindeutigen Zuordnung Ihrer Verbrauchsstelle und ist unabhängig von der Zählernummer.
- Empfehlung: Ermitteln Sie die MaLo-ID bereits im Vorfeld und führen Sie sie in Mietverträgen sowie Übergabeprotokollen auf, da Ihr Stromlieferant diese in der Regel nicht kennt.
Wichtige Hinweise:
- Rückwirkende Anmeldungen sind zukünftig nicht mehr möglich.
- An- und Abmeldungen sind nur noch für zukünftige Termine zulässig.
- Ausziehende Mieter: Kündigen Sie fristgerecht bei Ihrem Lieferanten.
- Einziehende Mieter: Nehmen Sie die Stromanmeldung rechtzeitig (mindestens 4–5 Tage vor Einzug) vor.
- MaLo-ID bereithalten: Halten Sie die MaLo-ID für die Anmeldung bereit.
- Vermieter: Informieren Sie Ihre Mieter über die neuen Regelungen.
- Vermeidung von Mehrkosten: Durch die Einhaltung dieser Vorgaben vermeiden Sie eventuell entstehende Mehrkosten, Stress und Zeitaufwand.