Strom-, Wärme- und Gaspreisbremse beschlossen, so kommen die Energiehilfen bei unseren Verbrauchern an
Nachdem bereits die Zahlungen für Gas- und Wärme im Monat Dezember ausgesetzt wurden, hat der Bundestag zur weiteren finanziellen Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher die sogenannte Energiepreisbremse beschlossen. Für Verbraucher ist dies eine gute Nachricht!
So funktioniert die Preisbremse: Für private Haushalte wird eine Grundmenge von 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs vom Staat bezuschusst. Der Preis für Gas, Wärme und Strom wird für diesen maximalen Verbrauch von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs reduziert auf 12 ct/kWh bei Gas,
9,5 ct/kWh bei Fernwärme und 40 ct/kWh bei Strom. Wer mehr als 80 Prozent seines Prognosewertes verbraucht, zahlt ab diesen 80 Prozent den vertraglich festgelegten Arbeitspreis.