Anpassung der Trink- und Entwässerungsgebühren ab dem 1. Januar 2023

Zehn Jahre ist sie her, die letzte Gebührenerhöhung für die Trinkwasserversorgung und die
Schmutzwasserentsorgung. Die Niederschlagswassergebühr ist seit vier Jahren stabil geblieben.
Nun müssen die Stadtwerke Espelkamp AöR ihre Gebühren beim Trinkwasser und Abwasser zum
01.01.2023 anpassen.


Die Trinkwassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung sowie die Abwasserbeseitigung sind sehr
energieintensive Bereiche. Obwohl effiziente Verfahren genutzt und dabei auch eigenproduzierte
regenerative Energie verwendet werden, wirken sich die extrem gestiegenen Strom- und Gaspreise
leider auch hier aus. Ferner wurde eine Ozonierungsanlage zur Reduzierung der
Mikroverunreinigungen auf der Kläranlage Espelkamp erstellt. Auch für die Ozonierungsanlage
entstehen zusätzliche Betriebskosten. Mit der Erstellung der Ozonierungsanlage konnte jedoch eine
erhebliche Verringerung der Belastungen durch Mikroverunreinigungen im Ablauf der Kläranlage
vor Einleitung in das Gewässer „Kleine Aue“ erzielt und somit ein wesentlicher Beitrag zum
Gewässerschutz geleistet werden.


Nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW sind die betriebsnotwendigen
Kosten über die Benutzungsgebühren auf die Nutzer der Einrichtungen umzulegen. Aufgrund der
drastisch gestiegenen Energiekosten und der übrigen inflations- und wirtschaftsbedingten
Kostensteigerungen sind die Stadtwerke Espelkamp AöR gezwungen, die Gebühren in der
Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung anzupassen.


Ein Kubikmeter Schmutzwasser kostet dann 3,70 € statt bisher 2,85 €. Die
Niederschlagswassergebühren erhöhen sich von bisher 0,55 €/m² auf 0,61 €/m². Aufgrund von
erheblichen Steigerungen bei den Transportkosten durch die stark angestiegenen Treibstoffpreise
sind auch die Gebühren für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen anzupassen. Für
die Entsorgung des Inhaltes aus abflusslosen Gruben erhöhen sich die Gebührensätze von 37,85
€/m³ auf 45,76 €/m³ und aus Kleinkläranlagen von 47,90 €/m³ auf 60,16 €/m³. Die
Verbrauchsgebühr für die Lieferung eines Kubikmeters Trinkwasser wird mit 1,46 €/m³ zuzüglich 7
% USt. angesetzt, was eine Steigerung um 0,34 €/m³ zur bisherigen Gebühr ausmacht.