EspelGas

– für Ihr warmes Zuhause

Unser Gas: umweltfreundlich und fair

Unser EspelGas bietet Ihnen eine sichere Versorgung mit Erdgas, die gleichzeitig Gutes für die Umwelt tut. Erdgas leistet bereits heute einen entscheidenden Beitrag für den Klimaschutz. Erdgas ist der emissionsärmste fossile Energieträger und hilft dabei, den CO-Ausstoß beim Heizen deutlich zu reduzieren.

Ihre Vorteile mit EspelGas

Außerdem garantieren wir Ihnen als zuverlässiger und regionaler Partner immer den fairsten Preis. Finden Sie den passenden Gastarif für Ihr Zuhause!

  • Umweltfreundlich: Heute ist Erdgas eine klimaschonende Art zu heizen, denn Gasheizungen verursachen deutlich weniger CO2-Emissionen als andere Heizungen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden.
  • Günstig und beständig: Sie zahlen dauerhaft faire Preise.
  • Ressourcenschonend und sparsam:Sie schalten das Gas nur ein, wenn Sie es verbrauchen. Außerdem geht bei der Wärmeproduktion von Gas kaum Energie verloren.

 

Unser Versorgungsgebiet

Hier erfahren Sie, ob wir Ihr Zuhause mit EspelGas beliefern können. Aktuell können wir keine Neukundenverträge abschließen. 

Dazu finden Sie hier das Kleingedruckte:

Wissenswertes rund um unser EspelGas

Informationen zu Ihrer Gasabrechnung

Ihr Gasverbrauch wird auf der Endkundenrechnung in Kilowattstunden (kWh) aufgeführt. Auf Ihrem Gaszähler zuhause können Sie Ihren Verbrauch in Kubikmetern (m³) ablesen. Aber wieso gibt es diese unterschiedlichen Einheiten und wie werden sie umgerechnet?Die Erdgas-Qualität, vor allem der Brennwert, kann stark variieren.
Der Brennwert gilt dabei als Qualitätsmerkmal und gibt an, wie viel Leistung (also: Energie) in einem normierten Kubikmeter Erdgas enthalten ist.
Die Umrechnung des Kubikmeterverbrauchs in Kilowattstunden erfolgt mit dieser Formel: Thermische Energie = Gasverbrauch x Brennwert x Zustandszahl (kwh = m³ x kWh/m³ x Z)

Gasverbrauch

  • Wir messen Ihren Gasverbrauch anhand des Deltas „alter Zählerstand” und „neuer Zählerstand” an Ihrem Gaszähler. Die Menge wird in Kubikmeter (m³) angegeben.

Zustandszahl (Z)

  • Im Anschluss wird der Gasverbrauch in einen Normzustand umgerechnet. Dies geschieht durch Multiplikation mit der Zustandszahl Z. Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis vom Volumen im Betriebszustand zum Volumen im Normzustand. Zur Berechnung werden Gasdruck und Gastemperatur am jeweiligen Ort zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt. Da die Zustandszahl Z für jeden Kunden individuell berechnet wird, finden Sie diese auch auf Ihrer Rechnung.

Brennwert (kWh/m3)

  • Auch der Abrechnungsbrennwert wird kundenspezifisch ermittelt. Der Abrechnungsbrennwert gibt den Energiegehalt (kWh/m³) an, der durch die Verbrennung eines Kubikmeters Gas entsteht. So werden die oben bereits erwähnten, natürlichen Schwankungen des Energiegehalts miteinbezogen.

Thermische Energie

  • Dieser Wert gibt Ihren persönlichen Klimagasverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Am Zähler wird der Erdgasverbrauch (m³) gemessen, mit der Zustandszahl Z multipliziert und anschließend in ein Normvolumen umgerechnet. Dieses wird dann mit dem Brennwert multipliziert.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Unser Erdgaspreis besteht unter anderem aus verschiedenen Steuern, Abgaben und Konzessionsabgaben. Auf diese Kosten haben wir leider keinen Einfluss und müssen Sie daher über den Energiepreis an unsere Kunden weitergeben. Da wir für Preistransparenz stehen, finden Sie hier detaillierte Informationen zu diesen Bestandteilen.

Energiesteuer

  • Diese Steuer wird auf die Nettoarbeitspreise aufgeschlagen und beträgt zurzeit 0,55 Cent/kWh.

Konzessionsabgabe

  • Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an Kommunen gezahlt wird, um Straßen und Wege für den Betrieb von Erdgasleitungen nutzen zu dürfen. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und entsprechend gestaffelt.

CO2-Preis

  • Ab 01. Januar 2021 gilt das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) als Teil des Klimapakets der Bundesregierung, um die Energiewende zu unterstützen. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel handeln, eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe zu zahlen.
  • Dazu müssen ab 2021 pro verkaufter Tonne CO2 Emissionszertifikate erworben werden. Von dieser Regelung sind alle Gasversorger betroffen. Der sogenannte CO2-Preis soll zu einem bewussteren Umgang mit fossilen Energieträgern führen, um die Klimaziele zu erreichen.
  • Der CO2-Preis wird als neue gesetzliche Preiskomponente wie Steuern und Abgaben auf die Energiepreise erhoben. Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen beträgt 25 Euro im Jahr 2021. Er wird mit dem jeweiligen CO2-Ausstoß, der bei der Verbrennung der genutzten Energieträger entsteht, verrechnet.
  • Bei Erdgas entsteht ein CO2-Ausstoß von ca. 182 g pro Kilowattstunde. Daher beträgt der zusätzliche Preis ca. 0,54 Cent/kWh brutto in 2021. Für die Folgejahre wurden bereits Erhöhungen des CO2-Preises angekündigt. Im Jahr 2025 soll er 55 Euro pro Tonne CO2-Emission betragen.

So berechnet sich der CO2-Preis je kWh Erdgas für das Jahr 2022 (INFOS FEHLEN)

Informationen zur Dezember-Soforthilfe 2022

Alle spüren es. Die Gaspreiskrise führt zu starken finanziellen Belastungen für alle Gas- und Wärmekunden. Um eine kurzfristige, finanzielle Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen, hat der Bund die Soforthilfe auf den Weg gebracht: Übernahme des Dezemberabschlages 2022 für die Gas- und Wärmekunden. Diese Soforthilfe gilt für alle Privatkunden und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh Erdgas oder Wärme. Auch Mieter profitieren von der Soforthilfe – wenn sie über ihre Vermieter indirekt Energie beziehen. 

Dezember Abschlag 

Im ersten Schritt wurde auf den Einzug des Dezember Gasabschlags verzichtet. Daher finden Sie auf Ihren Gasabrechnungen in der Regel auch nur 10 angerechnete Abschläge anstatt 11 Abschlägen. 

Jahresrechnung Gas 

Den Dezemberabschlag einfach „nicht einzuziehen“ war die von der Bundesregierung gewünschte schnelle finanzielle Entlastung der Gaskunden im Jahr 2022. Ziel der Dezember-Soforthilfe ist jedoch, möglichst gerecht den Kunden mit den Kosten, die für ihn im Dezember normalerweise anfallen, zu entlasten. Somit muss die Dezember-Soforthilfe gemäß den staatlichen Vorgaben in den jeweiligen Abrechnungen genau bestimmt und berücksichtigt werden. 

Der finale Sofort-Hilfe-Betrag für Gas wird von uns auf den Rechnungen gutgeschrieben, in denen der Monat Dezember abgerechnet wird. In der Regel haben Sie diese Rechnung im Februar 2023 erhalten.

Berechnung Sofort-Hilfe-Anspruch 

Im Sofort­hilfe­gesetz Gas und Wärme ist genau fest­gelegt, wie die Sofort­hilfe Dezember berech­net wird. Darum ent­spricht sie auch meist nicht genau dem Ab­schlag, den Sie im Dezember hätten be­zahlen müssen. 

So wird die Sofort­hilfe Dezember für Erdgas berechnet: 

1/12 des im September für Sie prog­nosti­zierten Jahres­verbrauchs Gas x Brutto­arbeits­preis Gas im Dezember + 1/12 des Brutto­grund­preises. 

Klingt kompli­ziert? Wir erklären es ganz ein­fach an einem Beispiel: 

Im September wurde für Kunde X ein Jahres­verbrauch von 24.000 kWh ange­nommen. 1/12 davon sind 2.000 kWh. 

Nehmen wir einmal an, der Gas-Arbeits­preis im Dezember beträgt 10 ct/kWh (brutto). 

Nehmen wir ebenfalls an, der Grund­preis für ein Jahr beträgt 240 € (brutto), 1/12 davon sind 20 €. 

Die Höhe der Sofort­hilfe Erdgas berechnet sich dann so: 

1/12 des Grundpreises  20 €
10 ct/kWh x 2.000 kWh200 €
Beispiel-Soforthilfe Dezember 2022220 €

Diesen Betrag finden Sie auf Ihrer Abrechnung auf Seite 1 unter der Position “sonstige Forderungen/Guthaben”. 

Eilmeldungen

Aktuell keine Neukundenverträge!

Aufgrund der derzeitigen Lage auf dem Energiemarkt ist es uns leider nicht möglich, Neukundenverträge Strom und Gas abzuschließen. Sobald sich etwas ändert, geben wir es an dieser Stelle bekannt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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