Unser EspelGas bietet Ihnen eine sichere Versorgung mit Erdgas, die gleichzeitig Gutes für die Umwelt tut. Erdgas leistet bereits heute einen entscheidenden Beitrag für den Klimaschutz. Erdgas ist der emissionsärmste fossile Energieträger und hilft dabei, den CO-Ausstoß beim Heizen deutlich zu reduzieren.
Außerdem garantieren wir Ihnen als zuverlässiger und regionaler Partner immer den fairsten Preis. Finden Sie den passenden Gastarif für Ihr Zuhause!
Hier erfahren Sie, ob wir Ihr Zuhause mit EspelGas beliefern können.
Dazu finden Sie hier das Kleingedruckte:
Ihr Gasverbrauch wird auf der Endkundenrechnung in Kilowattstunden (kWh) aufgeführt. Auf Ihrem Gaszähler zuhause können Sie Ihren Verbrauch in Kubikmetern (m³) ablesen. Aber wieso gibt es diese unterschiedlichen Einheiten und wie werden sie umgerechnet?Die Erdgas-Qualität, vor allem der Brennwert, kann stark variieren.
Der Brennwert gilt dabei als Qualitätsmerkmal und gibt an, wie viel Leistung (also: Energie) in einem normierten Kubikmeter Erdgas enthalten ist.
Die Umrechnung des Kubikmeterverbrauchs in Kilowattstunden erfolgt mit dieser Formel: Thermische Energie = Gasverbrauch x Brennwert x Zustandszahl (kwh = m³ x kWh/m³ x Z)
Gasverbrauch
Zustandszahl (Z)
Brennwert (kWh/m3)
Thermische Energie
Unser Erdgaspreis besteht unter anderem aus verschiedenen Steuern, Abgaben und Konzessionsabgaben. Auf diese Kosten haben wir leider keinen Einfluss und müssen Sie daher über den Energiepreis an unsere Kunden weitergeben. Da wir für Preistransparenz stehen, finden Sie hier detaillierte Informationen zu diesen Bestandteilen.
Energiesteuer
Konzessionsabgabe
CO2-Preis
So berechnet sich der CO2-Preis je kWh Erdgas für das Jahr 2022 (INFOS FEHLEN)
Alle spüren es. Die Gaspreiskrise führt zu starken finanziellen Belastungen für alle Gas- und Wärmekunden. Um eine kurzfristige, finanzielle Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen, hat der Bund die Soforthilfe auf den Weg gebracht: Übernahme des Dezemberabschlages 2022 für die Gas- und Wärmekunden. Diese Soforthilfe gilt für alle Privatkunden und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh Erdgas oder Wärme. Auch Mieter profitieren von der Soforthilfe – wenn sie über ihre Vermieter indirekt Energie beziehen.
Dezember Abschlag
Im ersten Schritt wurde auf den Einzug des Dezember Gasabschlags verzichtet. Daher finden Sie auf Ihren Gasabrechnungen in der Regel auch nur 10 angerechnete Abschläge anstatt 11 Abschlägen.
Jahresrechnung Gas
Den Dezemberabschlag einfach „nicht einzuziehen“ war die von der Bundesregierung gewünschte schnelle finanzielle Entlastung der Gaskunden im Jahr 2022. Ziel der Dezember-Soforthilfe ist jedoch, möglichst gerecht den Kunden mit den Kosten, die für ihn im Dezember normalerweise anfallen, zu entlasten. Somit muss die Dezember-Soforthilfe gemäß den staatlichen Vorgaben in den jeweiligen Abrechnungen genau bestimmt und berücksichtigt werden.
Der finale Sofort-Hilfe-Betrag für Gas wird von uns auf den Rechnungen gutgeschrieben, in denen der Monat Dezember abgerechnet wird. In der Regel haben Sie diese Rechnung im Februar 2023 erhalten.
Berechnung Sofort-Hilfe-Anspruch
Im Soforthilfegesetz Gas und Wärme ist genau festgelegt, wie die Soforthilfe Dezember berechnet wird. Darum entspricht sie auch meist nicht genau dem Abschlag, den Sie im Dezember hätten bezahlen müssen.
So wird die Soforthilfe Dezember für Erdgas berechnet:
1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas x Bruttoarbeitspreis Gas im Dezember + 1/12 des Bruttogrundpreises.
Klingt kompliziert? Wir erklären es ganz einfach an einem Beispiel:
Im September wurde für Kunde X ein Jahresverbrauch von 24.000 kWh angenommen. 1/12 davon sind 2.000 kWh.
Nehmen wir einmal an, der Gas-Arbeitspreis im Dezember beträgt 10 ct/kWh (brutto).
Nehmen wir ebenfalls an, der Grundpreis für ein Jahr beträgt 240 € (brutto), 1/12 davon sind 20 €.
Die Höhe der Soforthilfe Erdgas berechnet sich dann so:
1/12 des Grundpreises | 20 € |
10 ct/kWh x 2.000 kWh | 200 € |
Beispiel-Soforthilfe Dezember 2022 | 220 € |
Diesen Betrag finden Sie auf Ihrer Abrechnung auf Seite 1 unter der Position “sonstige Forderungen/Guthaben”.
Jetzt Kunde werden!
Aktuell bieten wir wieder Verträge für die Strom- und Gasversorgung an.
Für ein individuelles Angebot melden Sie sich gerne in unserem Kundencenter:
Tel.: 05772 562 350
E-Mail: kundenportal@stadtwerke.espelkamp.de