Willkommen bei den Stadtwerken Espelkamp!
Schön, dass Sie uns auf unserer Website besuchen – Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Versorgung in Ihrem Zuhause, unseren Dienstleistungen und vielen weiteren Themen.
Zu unseren AktionenUnser EspelStrom Öko ist ein wahres Allroundtalent: Er sorgt nicht nur für jede Menge preiswerte Energie genau dort, wo Sie sie brauchen, sondern schont dabei auch noch die Umwelt.
Beim EspelStrom Öko handelt es sich um 100% Ökostrom: eine Stromvariante, die aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Damit leisten wir unseren Beitrag zu einer positiven Ökobilanz. Das können Sie auch: Wenn Sie sich für EspelStrom Öko entscheiden, kommt aus Ihrer Steckdose ausschließlich grüner Strom.
Hier erfahren Sie, ob Sie Ihr Zuhause an unser EspelStrom Öko beliefern lassen können. Unseren EspelStrom Öko bieten wir Ihnen in folgenden Gebieten an: Espelkamp, Rahden, Stemwede, Lübbecke, Hüllhorst, Pr. Oldendorf, Hille, Minden, Porta Westfalica, Petershagen, Diepenau, Wagenfeld, Samtgemeinde Lemförde und Bad Essen.
So setzt sich unser Strom zusammen
Mit unserem EspelStrom Öko garantieren wir Ihnen nicht nur umweltfreundlichen Strom zu fairen Preisen, sondern auch absolute Transparenz. Daher informieren wir Sie gemäß § 42 EnWG vom 07.07.2005, geändert 2021, an dieser Stelle über Ihren Strommix.
Was bedeutet Stromkennzeichnung?
Hier finden Sie die Kennzeichnung der Stromlieferung 2021
Der Großteil des Strompreises setzt sich aus staatlichen Umlagen, Abgaben und Steuern zusammen. Auf diese Kosten haben wir leider keinen Einfluss und müssen sie über den Energiepreis an unsere Kunden weitergeben. Da wir für nachvollziehbare und faire Preise stehen, zeigen wir Ihnen im Folgenden alle Kostenanteile, die in unseren Strompreis miteinfließen.
Die Aufgabe der Netzbetreiber ist es, für den Transport und die Verteilung der Energie zum Endverbraucher Sorge zu tragen. Die Netzbetreiber erhalten für diese Leistung entsprechende Netznutzungsentgelte, welche von allen Netznutzern zu erbringen sind. Die Prüfung der Netznutzungsentgelte findet durch die Bundesnetzagentur statt.
Die gültigen Netznutzungsentgelte sind auf den jeweiligen Internetseiten der für Sie zuständigen Netzbetreiber zu finden. In unserer Vertragsbestätigung wird Ihnen erstmalig Ihr Netzbetreiber mitgeteilte. Anschließend erhalten Sie diese Information in Ihren Jahresverbrauchsabrechnungen.
Seit März 2000 gilt das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Zur Förderung der erneuerbaren Energien legt es u.a. für Solar- und Windparks, Wasserkraftwerke und Biogasanlagen garantierte Vergütungsätze fest. Diese waren als EEG-Umlage bis zum 01.07.2022 ein großer Bestandteil der Stromkosten. Im Rahmen des sog. Osterpakets zur Entlastung der Haushalte und Reduzierung der Energiekosten für den Endverbraucher wurde diese sog. EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 ausgesetzt.
Der KWK-G-Aufschlag dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), die gleichzeitig Energie und Wärme erzeugen. Am 19. Juli 2012 ist das neue KWK-Gesetz in Kraft getreten. Der KWK-G-Aufschlag und die EEG-Umlage werden auf jede verbrauchte Kilowattstunde erhoben.
Alle Windparks auf dem Meer werden als Offshore-Windparks bezeichnet. Durch die Offshore-Haftungsumlage werden Verbraucher an Zusatzkosten bei Netzanschlussproblemen von Windparks beteiligt. Die Offshore-Haftungsumlage wurde 2013 erstmalig erhoben. Nach § 17 f Abs. 7 EnWG 2012 sind Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die für den Belastungsausgleich erforderlichen Aufschläge auf die Netzentgelte (Offshore-Haftungsumlage) im Internet zu veröffentlichen.
Durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde im Jahr 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Betriebe beschlossen. Diese können eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten bei der Bundesnetzagentur beantragen. Um diese Entlastung auszugleichen, wird seit dem 01.01.2012 eine zusätzliche Umlage, die sogenannte StromNEV Umlage (Sonderkunden-Umlage) von allen Stromkunden erhoben.
Wir versprechen Ihnen nicht nur komplette Transparenz, wir halten sie auch.
Deshalb empfehlen wir Ihnen für weitere detaillierte Informationen die Website Netztransparenz – Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
Vorsicht vor falschen Wasserwerkern in Espelkamp! Ein Betrüger hat sich kürzlich als Wasserwerker ausgegeben und Bargeld gestohlen. Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung ohne Identitätsprüfung! Im Zweifel rufen Sie uns unter (05772) 562-230 oder die Polizei unter 110 an. Schützen Sie sich vor Betrug!
Kundencenter in der Zeit vom 23.12. - 31.12.2024 geschlossen!