Unser EspelStrom Öko ist ein wahres Allroundtalent: Er sorgt nicht nur für jede Menge preiswerte Energie genau dort, wo Sie sie brauchen, sondern schont dabei auch noch die Umwelt.
Beim EspelStrom Öko handelt es sich um 100% Ökostrom: eine Stromvariante, die aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Damit leisten wir unseren Beitrag zu einer positiven Ökobilanz. Das können Sie auch: Wenn Sie sich für EspelStrom Öko entscheiden, kommt aus Ihrer Steckdose ausschließlich grüner Strom.
Hier erfahren Sie, ob wir Ihr Zuhause mit unserem EspelStrom beliefern können. Unseren EspelStrom Öko bieten wir Ihnen in folgenden Gebieten an: Aktuell schließen wir Neukundenverträge mit Espelkamp, Rahden und Stemwede ab.
So setzt sich unser Strom zusammen
Mit unserem EspelStrom Öko garantieren wir Ihnen nicht nur umweltfreundlichen Strom zu fairen Preisen, sondern auch absolute Transparenz. Daher informieren wir Sie gemäß § 42 EnWG vom 07.07.2005, geändert 2021, an dieser Stelle über Ihren Strommix.
Was bedeutet Stromkennzeichnung?
Der Großteil des Strompreises setzt sich aus staatlichen Umlagen, Abgaben und Steuern zusammen. Auf diese Kosten haben wir leider keinen Einfluss und müssen sie über den Energiepreis an unsere Kunden weitergeben. Da wir für nachvollziehbare und faire Preise stehen, zeigen wir Ihnen im Folgenden alle Kostenanteile, die in unseren Strompreis miteinfließen.
Die Aufgabe der Netzbetreiber ist es, für den Transport und die Verteilung der Energie zum Endverbraucher Sorge zu tragen. Die Netzbetreiber erhalten für diese Leistung entsprechende Netznutzungsentgelte, welche von allen Netznutzern zu erbringen sind. Die Prüfung der Netznutzungsentgelte findet durch die Bundesnetzagentur statt.
Die gültigen Netznutzungsentgelte sind auf den jeweiligen Internetseiten der für Sie zuständigen Netzbetreiber zu finden. In unserer Vertragsbestätigung wird Ihnen erstmalig Ihr Netzbetreiber mitgeteilte. Anschließend erhalten Sie diese Information in Ihren Jahresverbrauchsabrechnungen.
Der KWK-G-Aufschlag dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), die gleichzeitig Energie und Wärme erzeugen. Am 19. Juli 2012 ist das neue KWK-Gesetz in Kraft getreten. Der KWK-G-Aufschlag und die EEG-Umlage werden auf jede verbrauchte Kilowattstunde erhoben.
Alle Windparks auf dem Meer werden als Offshore-Windparks bezeichnet. Durch die Offshore-Haftungsumlage werden Verbraucher an Zusatzkosten bei Netzanschlussproblemen von Windparks beteiligt. Die Offshore-Haftungsumlage wurde 2013 erstmalig erhoben. Nach § 17 f Abs. 7 EnWG 2012 sind Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die für den Belastungsausgleich erforderlichen Aufschläge auf die Netzentgelte (Offshore-Haftungsumlage) im Internet zu veröffentlichen.
Durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde im Jahr 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Betriebe beschlossen. Diese können eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten bei der Bundesnetzagentur beantragen. Um diese Entlastung auszugleichen, wird seit dem 01.01.2012 eine zusätzliche Umlage, die sogenannte StromNEV Umlage (Sonderkunden-Umlage) von allen Stromkunden erhoben.
Wir versprechen Ihnen nicht nur komplette Transparenz, wir halten sie auch.
Deshalb empfehlen wir Ihnen für weitere detaillierte Informationen die Website Netztransparenz – Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
Die EEG-Umlage entfällt! Teilen Sie Ihren Zählerstand daher bitte per 30.06.2022 online in unserem Zählerstandsportal mit.
Bitte denken Sie daran, die Karten für die Zustimmung zur AVB-Änderung zu unterschreiben und an unser Kundencenter zu übersenden.