
Es stinkt nicht, es rechnet sich, es reduziert im Vergleich zu anderen Verfahren in erheblichem Umfang den CO2-Ausstoss und ist damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz: Die Stadtwerke Espelkamp AöR setzen für die Zukunft voll auf das Verfahren der Klärschlammvererdung. Aus Abwasser wird dabei wertvoller organischer Dünger.
Vorgesehen ist die Anlage in der Standortnähe der Kläranlage an der Osnabrücker Straße. Die Abdichtung der Schilfbeete und der Zuleitung ist dabei so sicher, dass sie auch in Wasserschutzgebieten zulässig ist.
„Das ist ökonomisch die beste Lösung angesichts der geltenden Klärschlammverordnung und ihrer Auflage. Was mich am meisten begeistert: Die entstehenden Schilfbeete für den Vererdungsprozess werden sich harmonisch in die Landschaft einfügen und wie ein Biotop wirken. Geruchsbelästigungen für Anlieger sind ausgeschlossen, weil die dafür verantwortlichen Faulgase bereits vor der Ausbringung auf die Beete bei uns im Klärwerk eliminiert werden“, sagt Stadtwerkevorstand Klaus Hagemeier.
Notwendig geworden sind Überlegungen zu neuen Wegen bei der Klärschlammbehandlung, weil die dafür bislang benutzte technische Anlage im Klärwerk in die Jahre gekommen ist. Es stehen für die Stadtwerke also ohnehin Investitionskosten ins Haus. Da die biologische Vererdung deutlich weniger Betriebskosten verursacht als die herkömmliche Variante, wird neben der Umwelt auch der Geldbeutel der Gebührenzahler geschont.
Mittlerweile gibt es etwa 100 solcher Standorte in Deutschland. Beispielkommunen für die Stadtwerke Espelkamp sind Emden, Norderney und Rothenburg an der Fulda.
Bauzeitenbeschränkungen vom 01.09. - 31.03.: Gilt für die Errichtung der Klärschlammvererdungsanlage im Bereich der Ackerfläche sowie für die oberirdisch stattfindenden Bauarbeiten an der Leitungstrasse (offene Bauweise) in unmittelbarer Nähe zur geplanten Klärschlammvererdungsanlage.
Räumung des Schilfs in den Beeten vom 01.10. - 29.02.: Vollständige Beseitigung des Schilfs nur außerhalb der Brutzeiten.
Es dürfen max. 2 Beete in einer Vegetationsphase geräumt werden, so dass ausreichend Röhricht für die schilfbewohnenden Arten bestehen bleiben.
Die Klärschlammvererdungsanlage wird zum Untergrund mit einer 2,5 mm starken PEHD-Abdichtungsbahn mit DIBt-Zulassung abgedichtet. Die Dichtungsbahn ist wurzelresistent, UV-, und nagetier- und alterungsbeständig sowie beständig gegen mechanische Beanspruchung und Mikroorganismen. Jede Schweißnaht wird einzeln geprüft.
Unter der Kunststoffabdichtungsbahn wird ein elektronisches Leckerkennungssystem verlegt. Mit diesem System lassen sich Abdichtungen vollflächig und unabhängig von der Flächengröße innerhalb kürzester Zeit überprüfen.
Zusätzlich wird das Baufeld mit vier Grundwassermessstellen versehen. Hiermit ist ein umfassendes Monitoring und Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit gewährleistet.
Endprodukt: „Klärschlammerde“
Die Klärschlammvererdungsanlage trägt erheblich zur Bereicherung der gefährdeten Arten bei und bietet somit ein großes Potential für den Artenschutz.
Im Vergleich zu einer maschinellen Schlammentwässerung werden die Betriebs- und Verwertungskosten bei der natürlichen Schlammentwässerung positiv beeinflusst. Dies führt zu einer Einsparung bei den gebührenfähigen Aufwendungen in Höhe von über 100.000 € /a.
Die Klärschlammentsorgung erfordert zwingend eine Entwässerung des bei der Abwasserreinigung anfallenden Klärschlammes. Die bestehende Maschinentechnik ist veraltet und muss erneuert werden.
Für eine Schlammentwässerung stehen maschinelle und natürliche Verfahren zur Verfügung. Bei der Planung wurde Wert auf Wirtschaftlichkeit (Gebührenstabilität) und Umweltverträglichkeit (Ökologie) gelegt.
Auf Grundlage der Kostenvergleichsrechnung ergeben sich Vorteile für die Variante Klärschlammvererdung als ein natürliches / biologisches Verfahren.
Die Höhe der Einsparung ist abhängig vom Anlagenstandort.
Die Klärschlammvererdung ist ein Verfahren für die Entwässerung des Schlamms. Die spätere Entsorgung der Klärschlammerde kann wie auch maschinell entwässerter Klärschlamm über variable Verwertungswege erfolgen.
Es wurden die in der Praxis eingesetzten und technisch verfügbaren gängigen Verfahren betrachtet.
Die Erkenntnisse wurden durch die Besichtigung bestehender Anlagen und in Gesprächen mit den Betreibern gewonnen.
Das Gutachten wird durch ein Fachbüro gemäß den Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) mit dem Ausbreitungsmodell AUSTAL2000 erstellt.
Die Kostenkalkulation ist eher konservativ. Die Errichtung soll über einen Generalunternehmervertrag abgesichert werden. Damit wird ein hoher Anteil der Herstellungskosten fixiert und der variable Anteil stark gemindert.
Eine Klärschlammvererdung hat auf den Verfahrensablauf der Abwasserreinigung der Kläranlage einen positiven Effekt. Diese zusätzlichen Potentiale zur Stabilisierung der Abwasserreinigung verbunden mit Kostenreduzierung sind in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unberücksichtigt. Die momentanen, sehr kurzfristigen Schwankungen im Baugewerbe können nicht seriös kalkuliert werden. Dieser besondere Effekt trifft auch für die Alternativverfahren zur Schlammentwässerung zu.
Um im Bereich wasserwirtschaftlicher Investitionsmaßnahmen die Wirtschaftlichkeitsberechnungen in hoher Qualität mit standardisierter Methodik und wissenschaftlich abgesicherter Vorgehensweise zu erstellen, sind diese auf Grundlage der Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen (KVR-Leitlinien, DWA 2012) durchzuführen. Hierbei werden die Lebenszykluskosten beim Betrieb einer Anlagentechnik über dem spezifischen Nutzungszeitraum ermittelt und gegenübergestellt. Der Nutzungszeitraum von Klärschlammvererdungsanlagen beträgt nach DWA* 36 Jahre und für eine Siebbandpresse (maschinelle Entwässerung) 12 Jahre. Der Betrachtungszeitraum der Wirtschaftlichkeitsanalyse ist mit dem kleinsten gemeinsamen Vielfachen anzusetzen, hier folglich mit 36 Jahren.
*DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Nein, Klärschlamm ist nicht giftig. Es handelt sich um einen natürlichen Stoff, der als Kreislaufwirtschaftsgut wie Düngemittel eingesetzt wird. Klärschlamm wird intensiv beprobt und analysiert. Dabei werden die Vorgaben der Abfallklärschlammverordnung und der Düngemittelverordnung eingehalten.
Nein, die Anlage ist mit einer 2,5 mm dicken Deponiefolie abgedichtet. Zudem wird, wie in NRW gefordert, zusätzlich eine Leckerkennung eingebaut. Es werden zusätzlich noch Probebrunnen errichtet, aus denen das Grundwasser regelmäßig untersucht wird. Der in die Anlage eingebrachte Klärschlamm wird auf natürliche Weise entwässert und somit in einen festen Zustand überführt. Der flüssige Anteil befindet sich im obersten Bereich und ist sehr gering. Unten auf der Folie befindet sich das Bodensubstrat für die Schilfpflanzen, darüber der vererdete Klärschlamm und erst im obersten Bereich der flüssige Klärschlamm.
Die Baukosten sind durch einen Vertrag fixiert und damit gesichert. Die allgemeinen Kostensteigerungen wirken sich auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage sehr positiv aus. Durch das natürliche Entwässerungsverfahren werden große Mengen Energie (Strom) und Hilfsstoffe eingespart. Des Weiteren wird durch die Volumenreduktion aufgrund der Mineralisierung eine deutliche Einsparung Transport- und Verwertungskosten erzielt. Dadurch erhöht sich die Wirtschaftlichkeit gegenüber der maschinellen Alternativverfahren. Durch die Energieeinsparung (Strom bzw. Diesel beim Transport) finden zu dem deutliche CO2-Einsparungen statt und erhöhen damit auch die wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber den Energielieferanten.
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Dann schreiben Sie uns gerne eine Mail an: kve@stadtwerke.espelkamp.de.
Aktuell keine Neukundenverträge!
Aufgrund der derzeitigen Lage auf dem Energiemarkt ist es uns leider nicht möglich, Neukundenverträge Strom und Gas abzuschließen. Sobald sich etwas ändert, geben wir es an dieser Stelle bekannt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.